Bauplan neuer Generationenvertrag

Ausbildung – Arbeiten – Altersrente 65: Unser heutiges Vorsorgesystem basiert darauf, dass das Leben in Kindheit und Ausbildungsphase, Erwerbsleben, und Pensionsalter dreigeteilt ist. Zudem werden Familien mit einer klassischen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau als Standardmodell angenommen. Während sich die Politik prioritär damit befasst, wie die Vorsorgewerke finanziell zu sanieren seien, will das Politlabor den Generationenvertrag mit vier Handlungsempfehlungen fit für die moderne Gesellschaft machen. Denn der neue Generationenvertrag soll nicht nur generationsübergreifend gerecht sein, sondern auch über verschiedene Familien- und Lebensmodelle hinweg.

In immer mehr Familien teilen sich die Partner sowohl die Erwerbs- als auch die Familienarbeit in unterschiedlichen Zusammensetzungen und Zeitabfolgen untereinander auf. Gleichzeitig werden durch den rasch verändernden Arbeitsmarkt häufigere Karrierewechsel und Ausbildungsphasen über das ganze Berufsleben hinweg notwendig. Auch neue Arbeitsmodelle im Rahmen der Gig Economy oder der Sharing Economy nehmen zu.

Solche nicht-traditionelle Familien- und Erwerbsmodelle werden in der sozialen Absicherung benachteiligt. Mehrere kleine Pensen beispielsweise werden in der zweiten Säule massiv schlechter versichert als ein grosses Pensum, auch wenn die Gesamtarbeitszeit dieselbe ist.

Das Vorsorgesystem muss deshalb an die Flexibilität und Individualität der Menschen angepasst werden.

Das Politlabor schlägt vor, den Generationenvertrag des 21. Jahrhunderts nach folgenden Zielen auszurichten:

  • Die Berufstätigkeit lässt sich für Familien-Auszeiten und Weiterbildungen unterbrechen. Teilzeit- und andere unkonventionelle Arbeitsmodelle sind üblich und werden anteilsmässig gleichwertig in den Vorsorgewerken versichert.
  • Personen im fortgeschrittenen Alter bleiben für den Arbeitsmarkt attraktiv. Der Übergang vom Berufsleben ins Rentnerdasein lässt sich auf die individuellen Bedürfnisse abstimmen.
  • Die Struktur der Vorsorgewerke sorgt für eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten über die Generationen hinweg.
  • Die Wahl der Partnerschaft (Ehe oder Konkubinat) und die familieninterne Rollenaufteilung haben bei gleichem Gesamteinkommen keinen finanziellen Einfluss auf die Absicherung im Alter.

Der Bauplan auf dem Weg dahin sieht wie folgt aus:

  • Berufspausen dank flexiblem AHV-Vorbezug ermöglichen: Für Weiterbildungen oder Familienzeit sollen Arbeitnehmende nach mind. fünf Beitragsjahren Renten aus der AHV vorbeziehen können, um diese Karriereunterbrüche finanziell abzufedern. Um den Vorbezug auszugleichen, erhöht sich das persönliche Renteneintrittsalter um den gleichen Zeitraum.
  • Teilzeitmodelle nicht länger benachteiligen: Um die Gleichbehandlung kleiner Einkommen und Pensen in der beruflichen Vorsorge zu erreichen, wird der Koordinationsabzug komplett abgeschafft. Alles andere käme einer Förderung des traditionellen Ernährermodells gleich.
  • Flatrate für Lohnbeiträge an die 2. Säule: Statt einseitig Überbrückungsrenten für ältere Arbeitslose zu schaffen, sollten die Anreize verbessert werden, dass diese Menschen gar nicht erst über lange Zeit arbeitslos werden. Eine Flatrate für Lohnbeiträge in der 2. Säule würde genau dieses Ziel unterstützen. Mit dem heutigen abgestuften Modell kosten die Altersgutschriften für einen 59-Jährigen einen Arbeitgeber mehr als doppelt so viel wie für einen 39-jährigen Angestellten.
  • Bye bye 65 – persönliches Rentenalter statt Automatismus: Eine automatische Pensionierung nur aufgrund des Erreichens eines bestimmten Alters (z.B. im Rahmen der Arbeitsverträge) ist diskriminierend und überholt. Der Bezug einer Rente soll so flexibel wie möglich gestaltet werden, beispielsweise mit Teilrenten bei einem Teilaltersrücktritt. Als Vorbild könnte das schwedische Modell dienen.

Zum vollen Papier: Generationen_Policy Brief_final_Illustrationen